Ihre Hinweise helfen uns Missstände frühzeitig zu erkennen und abzustellen.
Das Hinweisgeberschutzgesetz ist ein deutsches Gesetz. Es dient dem Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Recht melden, sogenannte Whistleblower. Das Gesetz setzt die EU-Whistleblower-Richtlinie um und soll sicherstellen, dass Hinweisgeber vor Repressalien wie Kündigungen, Mobbing oder anderen Nachteilen geschützt werden.
alle folgenden Angaben zum Vorfall sind optional
Könitzer Straße 57
07338 Kaulsdorf
(0367 33) 337-0
August-Bebel-Platz 5
07919 Pausa-Mühltroff
(0366 45) 302-0
Binsicht 50
07937 Zeulenroda-Triebes
(0366 28) 692-0